Das OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (OÖ. LuftREnTG) ist mit 1. Jänner 2003 in Kraft getreten.
Neuerrichtete Anlagen oder geänderte Heizungsanlagen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn ein Abnahmebefund vorliegt (§ 22 Abs. 5 Oö. LuftREnTG).