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Wartungen
Gasgeräte

Ihr verlässlicher Partner für erstklassige Dienstleistungen mit Handschlag-Qualität

Gasthermen & Gaskessel 
Wartungspauschalen

Unsere Wartungspauschalen für ihre Gasgeräte bieten Ihnen sorgenfreie Wärme und Zuverlässigkeit. Mit maßgeschneiderten Paketen kümmern wir uns um regelmäßige Inspektionen, Reinigungen und kleinere Reparaturen. So bleibt Ihre Gastherme in Bestform und läuft effizient – für ein behagliches Zuhause ohne Kompromisse. Verlassen Sie sich auf unseren erstklassigen Service!

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Heizwertgeräte
Gas

124 Euro inkl. MWSt. *

Ein Heizwertgerät ist eine Art Heizungsanlage, die die Energie im eingesetzten Brennstoff nutzt, indem sie die Wärme freisetzt und zur Beheizung von Räumen oder Wasser verwendet. Es misst die Heizleistung des Brennstoffs, indem es den Heizwert ermittelt, der die freigesetzte Energie ohne Berücksichtigung des im Abgas enthaltenen Wasserdampfs darstellt. Heizwertgeräte sind häufig in älteren Heizungsanlagen zu finden.

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Brennwertgeräte
Gas

159 EUR inkl. MWSt. *

Ein Brennwertgerät hingegen ist eine moderne und effizientere Heizungsanlage, die nicht nur die Wärme im Brennstoff nutzt, sondern auch den in den Abgasen enthaltenen Wasserdampf kondensiert und die dabei freiwerdende zusätzliche Wärmeenergie nutzt. Dadurch erhöht sich die Energieausbeute erheblich, was zu einer höheren Effizienz und einem geringeren Energieverbrauch führt. Brennwertgeräte sind umweltfreundlicher und sparen Kosten, indem sie die vorhandene Energie optimal ausnutzen.

 
* Preise beziehen sich auf Gasthermen bis zu einer  Leistung von 30 KW und bei Abschluss eines Wartungsvertrages

( Wartungsintervall jährlich). Jederzeit ohne Frist kündbar. Preisänderungen vorbehalten! Service für folgenden MARKEN ! Vaillant, Junkers, Saunier Duval, Ocean, Baxi, Gebe Konvektoren, Sonstige Konvektoren.

Messungen

Wir bieten Messungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften an.

Abgasmessung §25

Die Abgasmessung bei einer Heizanlage dient dazu, die mit dem Abgas in die Erdatmosphäre emittierten Schadstoffe (zum Beispiel Kohlenstoffmonoxid CO) und die mit dem warmen Abgas verlorene Heizenergie zu ermitteln.
Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme.

Gasgeräte sind nach OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz § 25 wiederkehrend zu prüfen:

  • Geräte bis 15KW Leistung alle 3 Jahre

  • über 15 bis 50 KW alle zwei Jahre

  • über 50 KW jährlich

Luftzahlmessung G12

Diese Überprüfung ist bei allen GASGERÄTEN oder ÄNDERUNG einer raumluftabhängigen Gasfeuerstätte erforderlich und wird vom Rauchfangkehrer sowie vom GVU verlangt.

Wenn Störungen im Betrieb einer raumluftabhängigen Gasfeuerstätte auftreten, könnte es an einem Mangel an Verbrennungsluft liegen.

Hier ist die Beurteilung durch eine Verbrennungsluftmessung G12 notwendig.

 

Eventuell erforderliche Maßnahmen zur Verbrennungsluftzuführung, wie zum Beispiel Vergrößerung des Verbrennungsluftraumes oder Einbau von Lüftungsöffnungen beraten wir Sie gerne !

Abnahmebefund §22

Das OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (OÖ. LuftREnTG) ist mit 1. Jänner 2003 in Kraft getreten.

Neuerrichtete Anlagen oder geänderte Heizungsanlagen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn ein Abnahmebefund vorliegt (§ 22 Abs. 5 Oö. LuftREnTG).

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